Tiny-Dome Baugenehmigung :

 

ACHTUNG !!! In Bayern sind Gebäude unter 75m³ Innenvolumen und unter 50m² Grundfläche  Baugenehmigungsfrei !  Das gilt für alle Tiny-Dome Rahmen der D4 Klasse und den Grundrahmen D6.

 

Einen Bauantrag selber zu stellen ist möglich, aber Kompliziert. Hier lohnt sich insbesondere bei kleinen günstigen Projekten wie Tiny-Domes ein Architekt bzw. Bauingenieur für den Antrag. Durch den korrekten Bauantrag wird dir die Baugenehmigung von der  Bauaufsichtsbehörde erteilt und stellt sicher, dass das Bauvorhaben den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

 

  • Als erstes brauchst du die Aussicht auf ein zum Verkauf stehendes  erschlossenes Baugrundstück. Für Tiny-Domes eignet sich ein Grundstück mit niedriger Bebauungsstufe. Im ländlichen Bereich sind solche erschlossenen Grundstücke für  ca. 50 € pro Quadratmeter erhältlich.  Das Grundstück muss erschlossen sein, d.h., es muss Zugang zu Strom, Wasser und  Abwasser bestehen. (Dies wird bei der Beantragung der Baugenehmigung überprüft.)

 

  • Bevor du dieses Grundstück kaufst musst Du dich informieren, inwiefern die alternative Form des  geplanten Tiny Dome den örtlichen Bebauungsvorschriften entspricht. dazu kannst du dich beim örtlichen Bauamt informieren. (Die sind  in ländlichen Bereichen oft flexibler.)  

 

  • Wenn das abgeklärt ist kannst du über einen Architekten oder Bauingenieur bei der Bauaufsichtsbehörde deinen Bauantrag stellen. Du kannst einem  Architekten zuarbeiten indem du ihm den Lageplan deines Grundstückes, (erhältlich beim Katasteramt)  technische Daten deines Gebäudes (kannst du nach dem Kauf des Rahmens über den Anbieter erfragen) und eine selbst verfasste  detaillierte Baubeschreibung etc. zukommen lässt. Es lohnt sich hier mehrere Anbieter zu vergleichen und o.g. selbst erbrachte Leistungen in die Verhandlung mit einfließen zu lassen.  Dann kann das  Honorar für einen einfachen Tiny-Dome Bauantrag  laut Honorarverordnung um die 1500 € betragen.

 

Fazit:
Im deutschsprachigen Raum sind in der Regel detaillierte Planungen und Genehmigungen zur Errichtung eines feststehenden Gebäudes erforderlich. Es empfiehlt sich deshalb  über  einen Architekten oder Bauingenieur, der Erfahrung mit Bauprojekten hat, Kontakt mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde aufzunehmen . In ländlichen Regionen ist das Verfahren i.d.R.  unkomplizierter als in Städten, insbesondere was die alternative Kuppelform, von Tiny-Domes, bezüglich der Bebauungsvorschriften, angeht. 

 

Länder im deutschsprachigen Raum, die alternative Bauformen fördern:
Österreich und Schweiz haben ähnliche Genehmigungsverfahren wie Deutschland, jedoch gibt es in einigen Bundesländern und Kantonen möglicherweise gute Möglichkeiten, insbesondere in ländlichen Gebieten. Die Genehmigungsverfahren sind dort teilweise flexibel für innovative Bauprojekte wie Kuppelhäuser.